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Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach einem Spurwechsel des Vorausfahrenden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein zeitlich und örtlich naher Zusammenhang zwischen einem Auffahrunfall und einem Spurwechsel zu bejahen, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine unfallursächliche Missachtung der sich aus § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ergebenden gesteigerten Sorgfaltspflichten durch den Spurwechsler.

Da sich der Anscheinsbeweis auch auf die Unfallursächlichkeit des Fahrstreifenwechsels bezieht, wären die Regeln über den Anscheinsbeweis nur dann nicht heranzuziehen, wenn der Spurwechsler den Gegenbeweis hätte führen können, dass eine Unfallursächlichkeit des Spurwechsels gerade nicht vorlag.


LG Verden, 15.10.2019 - Az: 5 O 139/18

ECLI:DE:LGVERDN:2019:1015.5O139.18.00

Nachfolgend: OLG Celle, 20.05.2020 - Az: 14 U 193/19


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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