Im vorliegenden Fall war es zu einem
Auffahrunfall gekommen, als der Fahrer eines Pkw mit Anhänger auf einer Autobahn zum
Überholen auf die linke Fahrspur wechselte. Das hinter ihm fahrende Fahrzeug fuhr auf den Pkw mit Anhänger auf, der kaum schneller als der zu überholende Lkw fuhr. Da der Auffahrende schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs war, hielt das Gericht eine Haftungsverteilung von 60% für den Auffahrenden und 40% für den Überholenden für angemessen und führte aus:
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