Im vorliegenden Fall war es zu einem Auffahrunfall gekommen, als der Fahrer eines Pkw mit Anhänger auf einer Autobahn zum Überholen auf die linke Fahrspur wechselte. Das hinter ihm fahrende Fahrzeug fuhr auf den Pkw mit Anhänger auf, der kaum schneller als der zu überholende Lkw fuhr. Da der Auffahrende schneller als mit Richtgeschwindigkeit unterwegs war, hielt das Gericht eine Haftungsverteilung von 60% für den Auffahrenden und 40% für den Überholenden für angemessen und führte aus:
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LG Verden, 23.12.2013 - Az: 2 O 240/12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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