Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.554 Anfragen

Kraftfahrversicherung darf bei ungesichertem Auflieger um 50 % kürzen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Abstellen des gegen Diebstahl nicht in geeigneter Weise gesicherten, voll beladenen Aufliegers ist grob fahrlässig und berechtigt die Kraftfahrversicherung zur Kürzung ihrer Versicherungsleistung um 50 % berechtigt.

Im konkreten Fall wurde der Auflieger mit besonders diebstahlsgefährdeter Ware im Wert von ca. 50.000,00 € ohne Verwendung eines in der Speditionsbranche verbreiteten Königszapfenschlosses und damit in keiner Weise gegen Diebstahl gesichert auf dem öffentlichen Parkstreifen abgestellt. Es handelte auch nicht um eine nur kurzfristige Zwischenlagerung, der Sattelanhänger wurde über Nacht in einem ausweislich der Ermittlungsakte nicht kameraüberwachten Bereich abgestellt und dessen Verschwinden erst am kommenden Morgen entdeckt. Weder Container noch Anhänger waren mit einem GPS-Sender versehen.


OLG Bremen, 21.05.2019 - Az: 3 U 21/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.554 Beratungsanfragen

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen