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Kollision des Grundstücksausfahrers mit einem verbotswidrig überholend Fahrzeug im fließenden Verkehr

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden.

Ein Überholverbot bezweckt nicht den Schutz des aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers.

Bleibt unklar, ob der Teilnehmer des fließenden Verkehrs die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat, geht dieser Umstand zu Lasten des beweisbelasteten Grundstücksausfahrers.


LG Kiel, 13.05.2016 - Az: 1 S 2/15

ECLI:DE:LGKIEL:2016:0513.1S2.15.0A

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Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen