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Kollision des Grundstücksausfahrers mit einem verbotswidrig überholend Fahrzeug im fließenden Verkehr

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden.

Ein Überholverbot bezweckt nicht den Schutz des aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers.

Bleibt unklar, ob der Teilnehmer des fließenden Verkehrs die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat, geht dieser Umstand zu Lasten des beweisbelasteten Grundstücksausfahrers.


LG Kiel, 13.05.2016 - Az: 1 S 2/15

ECLI:DE:LGKIEL:2016:0513.1S2.15.0A

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Simon, Mecklenburg Vorpommern