Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.530 Anfragen

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen starkem Abbremsen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Auffahrender muss einen Anscheinsbeweis gegen sich gelten lassen.

Den Vordermann kann jedoch ein Mitverschulden im Umfang einer erhöhten Betriebsgefahr in Höhe von 25 Prozent treffen, wenn er ohne zwingenden Grund stark bremst. Für einen zwingenden Grund bedarf es einer plötzlichen ernstlichen Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte. Die bloße Existenz eines anderen Fahrzeuges genügt für ein solches Manöver nicht, wenn von diesem objektiv keine Gefahr droht, der es durch starkes Bremsen zu begegnen gilt.

Dass der Vorausfahrende unter Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund stark abbremste, ist im Streitfall von dem Auffahrenden zu beweisen. Sache des Vorausfahrenden ist es daher lediglich, den Anlass für seine starke Bremsung vorzutragen. Ergibt sich keine objektiv drohende Gefahr, der es durch starkes Bremsen zu begegnen galt, so führt der Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO zu einer - gegenüber der Haftung des Auffahrenden - geringen Mithaftung.


LG Kiel, 16.05.2019 - Az: 1 S 23/18

ECLI:DE:LGKIEL:2019:0516.1S23.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant