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Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bemessung der Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens hat sich zwar an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren, dies bedeutet jedenfalls in Entziehungsfällen nicht, dass hierfür die persönlichen Bedürfnisse des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend sind, sondern dass dem Betroffenen die Beibringung möglich und zumutbar sein muss bzw. eine Gutachterstelle zur Erstellung des Gutachtens tatsächlich in der Lage ist.

Die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist gerechtfertigt, wenn der Betroffene schwer alkoholisiert (1,87 Promille) mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen hat.


VGH Bayern, 08.03.2022 - Az: 11 CS 22.166


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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