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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 4 Abs. 3 StVG sind zwar die im Fahreignungsregister eingetragenen Punkte mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu löschen, jedoch nicht die diesen zugrundeliegenden Entscheidungen über rechtskräftig geahndete Zuwiderhandlungen. Diese bleiben im Fahreignungsregister bis zur Tilgungsreife erfasst und können in späteren Entziehungsverfahren herangezogen werden.


VGH Bayern, 24.01.2022 - Az: 11 CS 21.2810


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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