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Kraftfahrzeugrennen: Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 17 Minuten

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Das Amtsgericht Kiel - die Jugendrichterin - hat den Angeklagten am 21. April 2021 der Teilnahme an einem unerlaubten Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.

Das Amtsgericht hat dem Angeklagten „die Weisung“ erteilt, eine Geldbuße in Höhe von 600,00 € an den Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe e. V. zu zahlen. Daneben hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von 20 Monaten für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis angeordnet.

Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte - zunächst in vollem Umfang - Berufung eingelegt. Diese Berufung hat er in der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt (trotz - wie aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ersichtlich - der Beanstandung einiger Urteilspassagen). Mit seiner Berufung hat er sich insbesondere gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis gewandt, hilfsweise eine Verkürzung der Sperrfrist erstrebt.

Die Berufung hatte (lediglich) hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist Erfolg.

Infolge der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch sind der Schuldspruch des Amtsgerichts und die ihn tragenden Feststellungen bindend geworden.

Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen und Wertungen getroffen:

„Am Montag, dem 11. Mai 2020 gegen 20.00 Uhr verabredete sich der Angeklagte mit einem dem Gericht namentlich nicht benannten Freund zu einer Spritztour mit dem Porsche Panamera 4, dessen Halter sein Vater ist. Die Straßenverhältnisse waren trocken; die Dämmerung trat ein und es war noch hell. Auf der Werftstraße war nicht viel Verkehr. Der Angeklagte holte den Freund in W... auf der Höhe des Penny-Marktes ab, um eine „große Tour“ zu machen. Der Angeklagte führte das Kraftfahrzeug Porsche in Richtung Innenstadt über die Werftstraße. Vor der Einmündung der Franziusallee begann der Angeklagte ein Autorennen mit dem Führer eines schwarzen Mercedes. Dabei beschleunigte er das mit mehr als 400 PS hoch motorisierte Kraftfahrzeug, indem er bis zum Anschlag auf das Gaspedal trat. Der Motor - so der Angeklagten - beschleunigte den Wagen innerhalb von 3, 9 Sekunden von 0 km/h auf 100 km/h. Dem Angeklagten ging es darum, bei der Wettfahrt mit dem Kraftfahrzeug Mercedes schneller als der Mercedesfahrer zu sein. Gedanken über weitere Verkehrsteilnehmer machte er sich während der ganzen Fahrt nicht. Letztlich verlor er über den Verlauf der Fahrtstrecke zunehmend die Kontrolle über das Fahrzeug und verunfallte im Einmündungsbereich der Gablenzstraße in das Sophienblatt. Die Aufmerksamkeit des Angeklagten richtete sich während der gesamten Fahrtstrecke von etwa 3, 6 Kilometern (wobei das Gericht die Strecke von der Einmündung der Franziusallee bis zum Unfallpunkt zugrundelegt) ausschließlich darauf, die maximale Geschwindigkeit zu erreichen. Im Zuge dieses Rennens passierte er den Zeugen P., der als Beifahrer im Wagen seines Freundes, K. L., auf Höhe der Franziusallee die dort in Richtung Innenstadt zweispurige Werftstraße auf der inneren Fahrspur befuhr. Der Angeklagte überholte - bei innerstädtisch zulässiger Geschwindigkeit von 50 km/h - mit einer Geschwindigkeit von deutlich mehr als 100 km/h das Kraftfahrzeug des L., wobei der Porsche in der sich anschließenden leichten Rechtskurve zeitweilig aus der Spur geriet und schlingerte und der Angeklagte noch weiter beschleunigte. Dicht folgte dem Porsche des Angeklagten der schwarze Mercedes mit ebenfalls deutlich erhöhter Geschwindigkeit. Der Angeklagte und der Führer des schwarzen Mercedes setzten ihr Rennen über die Werftstraße fort, bogen in die Gablenzstraße ein, befuhren hintereinander die Brücke, an deren Ende sich die Einmündung zum Sophienblatt befindet. Die dort stehende Ampel zeigte für die Fahrtrichtung des Angeklagten rot. Der durch den Busfahrer M. K. geführte Bus, der auf dem Sophienblatt in Richtung Innenstadt auf der rechten Spur nahte und die Haltestelle Hummelwiese anfuhr, kreuzte die Einmündung in dem Moment, in dem der Angeklagte den Einmündungsbereich erreichte. Infolge seiner extrem hohen Geschwindigkeit übersah der Angeklagte die rote Ampel und fuhr in den Einmündungsbereich des Sophienblatts hinein. Dabei prallte er auf Höhe des Busführers in dessen Fahrertür, wobei das Fenster zersprang und der Busfahrer K. eine spontane Ausweichbewegung machte, indem er sich aus seinem Fahrersitz erhob. Dabei schlug er mit der linken Seite seines Kopfs an das linke Busfenster. Nach dem Aufprall auf den Bus schleuderte der Angeklagte mit seinem Kraftfahrzeug auf den Gehsteig, wobei er einen metallenen Poller überfuhr, der abbrach und auf ein Verkehrszeichen auffuhr und dieses dabei fast vollständig zu Boden bog. Dadurch kam er zum Stehen. Der Angeklagte erlitt eine Verletzung am Knie, sein Beifahrer blieb unverletzt. Der Führer des Pkw Mercedes war ebenfalls an die Unfallstelle angelangt und blieb unmittelbar hinter dem Angeklagten stehen. Einer der Fahrzeuginsassen begab sich zum Kraftfahrzeug des Angeklagten. Was dort kommuniziert wurde, konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden. Noch während des Polizeieinsatzes entfernte sich der schwarze Mercedes wieder.

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