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Vorläufige Einigung über modernisierte Führerscheinvorschriften

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige Einigung von Europäischem Parlament und Europäischem Rat zur Modernisierung der Führerscheinvorschriften in der EU. Die Kommission hatte die Initiative im Frühjahr 2023 vorgelegt. Sie zielt darauf ab, die Zahl der Unfälle zu verringern.

Richtlinie enthält mehrere Schlüsselelemente

Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die Zahl der Unfälle auf EU-Straßen zu verringern und die Bürger und Behörden im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren zu entlasten. Zu den Schwerpunkten gehört: 
  • der digitale Führerschein wird EU-weit auf dem Mobiltelefon und anderen digitalen Endgeräten abrufbar sein;
  • bereits 17-jährige Fahrer können nach dem Konzept „begleitetes Fahren“ Pkw und unter Bedingungen auch Lkw fahren;
  • Es wird strengere Regeln für Fahranfänger geben – eine Probezeit von mindestens zwei Jahren;
  • Es wird neue systematische Anforderungen an die körperliche und geistige Fahreignung geben: Die Fahrer werden mindestens aufgefordert, eine Selbstbewertung auszufüllen, bevor ihnen ein Führerschein ausgestellt wird, und zwar bei jeder Erneuerung des Führerscheins oder bei der Einhaltung anderer auf nationaler Ebene konzipierter Bewertungssysteme; 
  • für einen besseren Schutz von Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder einem E-Scooter unterwegs sind, sollen überarbeitete Schulungs- und Prüfanforderungen in den Fahrschulen eingeführt werden.

Weitere Schritte

Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Europäische Rat die neue Vorschrift/ Richtlinie verabschieden, welche 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. Die Mitgliedsstaaten haben dann 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Veröffentlicht: 26.03.2025

Quelle: PM der EU-Kommission

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