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Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei dem Einsatz von Motorprogrammierungen wie einem sog. „Thermofenster“, einem sog. „Warmlaufprogramm“ und dem „On-Board-Diagnose-System“ (OBD) fehlt es aber an einem derartigen arglistigen Verhalten, welches die Qualifikation des Verhaltens des Motorherstellers als objektiv sittenwidrig rechtfertigen würde.

Eine arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) im Typ-Genehmigungsverfahren erscheint fernliegend, wenn es dem KBA auch später trotz einer umfassenden Untersuchung an Fahrzeugen mit Motoren der Reihe EA 288 nicht gelingt, in diesen Aggregaten unzulässige Abschalteinrichtungen festzustellen.


OLG Bamberg, 14.07.2021 - Az: 8 U 37/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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