Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Bekifft auf dem Fahrrad: MPU-Anordnung rechtmäßig!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nach § 3 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen das Führen von Fahrzeugen zu untersagen, zu beschränken oder etwaige erforderliche Auflagen anzuordnen, wenn sich dieser zum Führen von Fahrzeugen als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet erweist.

Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines Fahrzeugs zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden nach § 3 Abs. 2 FeV die Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV entsprechend Anwendung.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen.

Diese Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall erfüllt.

Nach den tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Amtsgerichts A hat der Antragsteller am … Februar 2010 gegen 00.05 Uhr ein Fahrrad unter dem Einfluss von Cannabis geführt. Der in einer Menge von 3,9 µg/l THC im Blut des Antragstellers festgestellte aktive Wirkstoff des Cannabis hatte auch merklich Auswirkungen auf dessen Fahrtüchtigkeit.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach