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Fahrlässiges Handeln durch Führen eines Pkw trotz starker emotionaler Beeinträchtigung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch derjenige
Fahrzeugführer – sogar grob – fahrlässig handelt, dem auf Grund eingeschränkter Aufmerksamkeit wegen starker emotionaler Bewegung durch die Beerdigung einer nahestehenden Person ein
Verkehrsverstoß unterläuft.
Wer emotional so beeinträchtigt ist, dass er seinen Pkw nicht mehr ordnungsgemäß im Straßenverkehr führen kann, darf die Fahrt erst gar nicht antreten oder muss sie gegebenenfalls unterbrechen.
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