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Bestattungskosten eines Totenfürsorgeberechtigten

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entscheidung über die Vornahme der Bestattung steht dem nach dem Willen des Verstorbenen mit der Totenfürsorge Betrauten zu. Die Totenfürsorgeberechtigung hat der Abkömmling, mit dem die Verstorbene noch Kontakt hatte und über die Modalitäten der Beerdigung gesprochen hat. Der danach Totenfürsorgeberechtigte ist auch verpflichtet, für die Beerdigung zu sorgen und hierfür die Kosten zu tragen.

Der Totenfürsorgeberechtigte kann die Kosten der Erstattung mangels Beitreibungsmöglichkeit dieser von dem Erben von Angehörigen des Verstorbenen, die nicht ebenfalls totenfürsorgeberechtigt sind, nur nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen erlangen.


OLG Koblenz, 09.08.2017 - Az: 9 UF 224/17

ECLI:DE:OLGKOBL:2017:0809.9UF224.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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