Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen

Streit um die Heranziehung zur Erstattung von Beerdigungskosten

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Ermächtigung nach Art. 14 Abs. 2 S. 2 BestG handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, dh in der Regel ist nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei.

Der Bestattungspflichtige kann sich seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nicht schon für sich genommen unter Berufung auf das Fehlen jeder persönlichen Beziehung zu dem Verstorbenen entziehen. Es bedarf außergewöhnlicher Umstände, damit die Bestattungspflicht unzumutbar erscheint.

Solche außergewöhnlichen Umstände setzen in aller Regel eine schwere Straftat des Verstorbenen zu Lasten des bestattungspflichtigen Angehörigen voraus; die bloße Nichterfüllung elterlicher Pflichten genügt dafür nicht.


VGH Bayern, 28.04.2023 - Az: 4 B 22.2078

Nachfolgend: BVerwG, 17.08.2023 - Az: 8 B 42.23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...

Leipholz , Euskirchen