Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.322 Anfragen

Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei Unfallflucht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Fahrerflucht kann die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht befreien.

Ein Alkohol- und Drogentest, der mehr als 22 Stunden nach dem Unfall durchgeführt wurde spricht nicht gegen eine Alkohol- bzw. Drogenfahrt, da er für das Unfallgeschehen am Vortag keine Aussagekraft hat.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Kläger ist eine vorsätzliche Obliegenheitspflichtverletzung vorzuwerfen, da er eine vorsätzliche Unfallflucht gem. § 142 StGB begangen hat.

Er hat sich entgegen § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB trotz eines Fremdschadens an zwei auf dem Gehweg befindlichen Metallpfosten in Höhe von 520,54 € vom Unfallort entfernt und erst am Abend des nächsten Tages die Polizei benachrichtigt, obwohl er den Unfall bemerkt hatte.

Der Kläger hat seine Aufklärungsobliegenheit auch vorsätzlich verletzt, da das Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallstelle nicht zu verlassen jedem Kraftfahrer bekannt ist.

Die Beklagte ist nicht gem. Ziff. E.7.2 der Bedingungen zur Leistung verpflichtet, denn der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass seine vorsätzliche Obliegenheitspflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht der Beklagten ursächlich war.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Hamm, 05.11.2018 - Az: 6 U 123/18

ECLI:DE:OLGHAM:2018:1105.6U123.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant