Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.943 Anfragen

Abschleppen eines auf einer als Radweg gekennzeichneten Verkehrsfläche abgestellten Fahrzeugs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Selbst dann, wenn ein Fahrzeug am Ende eines durch die Zeichen 237 und 295 StVO nebst Piktogramm „Fahrrad“ gekennzeichneten Radweg steht und hinter dem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug parkt, ist das Abschleppen des Fahrzeugs gerechtfertigt.

Der Halter muss daher die Kosten des Abschleppvorgangs ausgleichen, da der Parkvorgang verkehrswidrig war. Die Zeichen 237 und 295 gebieten die umgehende Entfernung des Fahrzeugs vom Abstellort.

Ob Radfahrer durch den Parkvorgang behindert wurden, ist unerheblich, da dies nichts an der vom Fahrzeug ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung des Radwegs und der damit verbundenen Gefährdung des fließenden Verkehrs durch ausweichender Radfahrer ändert.

Zudem war das öffentliche Interesse an der Entfernung des Fahrzeugs zu beachten, um andere Verkehrsteilnehmer vom gleichen verbotswidrigen Verhalten abzuhalten.

Gerade dieser Nachahmungseffekt wurde bereits durch den Verweis des Fahrzeughalters auf das andere geparkte Fahrzeug deutlich.


VG Leipzig, 05.05.2021 - Az: 1 K 860/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant