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Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Damit die von der Bundesregierung geplante Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates, der darüber am 19.12.2025 entscheidet.

Neue Regeln für E-Scooter

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt seit 2019 die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr. Damals wurde festgelegt, dass die Verordnung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit überprüft wird – basierend auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung. Diese Studie liegt inzwischen vor.

Die Novelle setzt nun deren Erkenntnisse mit punktuellen Änderungen um. Sie passt insbesondere die verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr an und überführt sie in die Straßenverkehrsordnung sowie den entsprechenden Bußgeldkatalog.

Weniger Schilder, höhere Bußgelder

So sollen zum Beispiel Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge an die des Radverkehrs angeglichen werden, wo dies möglich ist. Damit kann künftig der Grünpfeil für den Radverkehr auch von E-Scootern genutzt werden. Weiterhin soll die Freigabe von Gehwegen, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten.

Die Verordnung erhöht außerdem Bußgelder für typische Delikte, wie das Fahren zu zweit, das Fahren auf Gehwegen sowie das behindernde oder gefährdende Parken auf Gehwegen deutlich.

Kommunen können Abstellen von E-Scootern selbst regeln

Änderungen gibt es unter anderem auch bei der speziellen Radewegenutzungspflicht, beim Umgang mit Mobiltelefonen sowie beim Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Hinblick auf die Regulierung von Sharing-Systemen.

Kommunen sollen selbst entscheiden können, ob und wo Elektrokleinstfahrzeuge, die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Die zuständigen Behörden sind berechtigt, Vermietern das Anbieten von Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben. Dazu zählen zum Beispiel ausgewiesene Abstellflächen.

Blinker werden Pflicht

Zudem schärft die Änderungsverordnung einige technische Vorgaben nach, unter anderem für Bremsen, Beleuchtung und Kennzeichnung. Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter müssen künftig verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet sein, die Sicherheitsanforderung an Batterien bestimmten DIN-Normen entsprechen.

Veröffentlicht: 13.12.2025

Quelle: BundesratKOMPAKT

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