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Zustellung eines Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit an Geschäftsführer einer GmbH

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Dem alleinigen Geschäftsführer einer GmbH kann ein an ihn persönlich wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten gerichteter Bußgeldbescheid unter der Adresse der Gesellschaft wirksam durch Einlegung in den Briefkasten zugestellt werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung des Antragsgegners, mit der dem Antragsteller die Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von neun Punkten im Fahreignungsregister entzogen und er unter Anordnung des Sofortvollzugs und Androhung von Zwangsmitteln zur Ablieferung des Führerscheins verpflichtet wurde, abgelehnt. Dabei ist es davon ausgegangen, der Bußgeldbescheid vom 02.10.2017, aufgrund dessen wegen mehrerer am 25.08.2017 begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen wurden, sei dem Antragsteller unter der Adresse der ... ... GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer er ist, ordnungsgemäß zugestellt worden.

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VGH Baden-Württemberg, 23.04.2018 - Az: 10 S 358/18

ECLI:DE:VGHBW:2018:0423.10S358.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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