Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.313 Anfragen

Zweitwohnungssteuer kann anhand eines qualifizierten Mietspiegels ermittelt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der anhand der Jahresnettokaltmiete festgestellte Mietaufwand ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Ermittlungsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Da für selbstgenutzte Eigentumswohnungen keine Miete geschuldet wird, liegt der für das Innehaben einer solchen Wohnung anfallende Aufwand im Verzicht auf die dadurch erzielbaren Mieteinnahmen. Mangels einer für das konkrete Objekt bestehenden Mietvereinbarung stellt in solchen Fällen die Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe eine geradezu zwingende Ermittlungsmethode dar.

Hinsichtlich der Ermittlung der Jahresnettokaltmiete für die jeweilige Zweitwohnung ist zu beachten, dass die Satzungsbestimmung des § 3 Abs. 4 Satz 1 ZwStS weder die Erstellung eines örtlichen Mietspiegels verlangt noch muss bei ihrer Anwendung auf die mietrechtliche Vorschrift des § 558 Abs. 2 BGB über die Bildung einer „ortsüblichen Vergleichsmiete“ zurückgegriffen werden. Es reicht vielmehr aus, dass die Schätzung an den in § 3 Abs. 4 Satz 1 ZwStS genannten Faktoren ausgerichtet wird, also an der für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlten Jahresnettokaltmiete. Der Abgabenpflichtige kann dabei nicht die Anwendung eines aus seiner Sicht optimalen Verfahrens zur Feststellung des Mietwerts der Wohnung verlangen, sondern nur eine sachgerechte Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer.

Enthält die Zweitwohnungssteuersatzung über die Benennung der Bewertungskriterien „Art, Lage und Ausstattung“ hinaus keine weiteren Vorgaben bezüglich des Schätzungsverfahrens, so ist die Schätzung in Anlehnung an den jeweils aktuellen qualifizierten Mietspiegel eine nach allgemeiner Meinung zulässige Vorgehensweise.


VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - Az: 2 S 1338/23


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim