Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.084 Anfragen

Zusammenstoß eines fünfjährigen Fahrradfahrers mit geparktem Auto

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Aufsichtspflicht der Eltern ist dem Alter und Leistungsvermögen des Kindes anzupassen und dient dem Zweck, dass aufgrund des unberechenbaren und einem Erwachsenen noch nicht vergleichbaren, also kindestypischen Verhaltens entstehende Gefahren für den Straßenverkehr im Rahmen des Zumutbaren verhütet werden.

Dem genügen die Eltern, wenn sie dem Fünfjährigen ein verkehrsgerechtes Verhalten, Verkehrsregeln und Verkehrszeichen erklären und ihre Überwachung einüben sowie eine ausreichende Beaufsichtigung gewährleisten.

Die ordnungsgemäße Beaufsichtigung ist gegeben, wenn die Eltern hinter dem fahrradfahrenden Kind fahren, um dieses beobachten zu können.

Die Verpflichtung des § 2 Abs. 5 S. 1 StVO schützt nicht den ruhenden Verkehr.


AG Augsburg, 24.01.2018 - Az: 73 C 4417/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg