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Verstoß gegen das Verkehrsverbot in Umweltzonen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer sich aus dem öffentlichen Verkehrsraum auf einen Privatparkplatz begibt und diesen Parkplatz ohne Not über eine andere Verbindung in den öffentlichen Verkehrsraum wieder verlässt, trägt als Kraftfahrzeugführer die Verantwortung dafür, dass er sich mit dem Fahrzeug fortan zulässig in diesem Bereich des öffentlichen Verkehrsraums bewegen darf. Der Kraftfahrzeugführer hat eine Erkundigungspflicht.


AG Magdeburg, 11.05.2018 - Az: 50 OWi 783 Js 5456/18

ECLI:DE:AGMAGDE:2018:0511.50OWI783JS5456.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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