Ein Luftreinhalteplan (auch: Luftqualitätsplan), soll gewährleisten, dass von der europäischen Union festgelegte Grenzwerte (1999/30/EG i.V.m. 96/62/EG und 2008/50/EG) für Luftschadstoffe eingehalten werden können. Zusätzlich sind § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen zu beachten.
Für die Verbesserung der Luftqualität müssen Maßnahmen vorgeschlagen werden, im Verkehrsrecht betrifft dies hauptsächlich Beschränkungen für den Straßenverkehr und die Einrichtung von Umweltzonen.
Die Luftreinhalteplanung ist eine staatliche Pflichtaufgabe.
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Für die Verbesserung der Luftqualität müssen Maßnahmen vorgeschlagen werden, im Verkehrsrecht betrifft dies hauptsächlich Beschränkungen für den Straßenverkehr und die Einrichtung von Umweltzonen.
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