Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.071 Anfragen

Verkehrssicherungspflichtverletzung bei fehlerhafter Programmierung der Waschanlage

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend wurde in einer Waschanlage der Antennenfuß eines Fahrzeugs beim Drehrichtungswechsel der Waschwalze beschädigt, weil die Waschwalze nicht vom zu waschenden Fahrzeug abgehoben wurde und sich in der Folge die Filamente an dem Aufbauteil verhakten und dadurch den Antennenfuß herausrissen.

Der Drehrichtungswechsel der Waschwalze als solches war nicht zu beanstanden. Im Normalfall würden die Waschwalzen bei allen Drehrichtungswechseln vollständig abheben. Der Sachverständige konnte nur vermuten, dass die Anlage insoweit eine fehlerhafte Programmierung aufweisen würde. Das Nichtabheben der Waschwalze vor dem Richtungswechsel entsprach damit nicht dem üblichen und zur Schadensvermeidung gebotenen Verhalten einer Waschanlage und stellt daher einen Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik dar.

Insoweit war eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu bejahen.


LG Karlsruhe, 19.12.2018 - Az: 20 S 57/18


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg