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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich auch dann um eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn ein unter diese Vorschrift fallendes Recht von einem Rechtsnachfolger geltend gemacht wird (hier: Regressprozess des Hausratversicherers).

Der verschuldensunabhängige, nachbarrechtliche Anspruch § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog kommt auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander in Betracht.

Angesichts der Betroffenheit der zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten handelt es sich dabei regelmäßig um eine WEG-Sache und die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte (WEG-Abteilungen) ist gegeben.


LG Karlsruhe, 29.10.2021 - Az: 11 O 6/21

ECLI:DE:LGKARLS:2021:1029.11O6.21.00

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