Geduldete Nutzung ist kein konkludenter Mietvertrag!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die bloße (geduldete) Nutzung einer Wohnung rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme des Zustandekommens eines (konkludenten) Mietvertrags.
Allein aus der Duldung des Aufenthaltes kann nicht auf einen Mietvertragsschluss geschlossen werden.
Weder die vereinzelte Zahlung der „Miete“ noch die tatsächliche Nutzung der Wohnung rechtfertigt die Annahme des Zustandekommens eines konkludenten Mietvertrags.
Die tatsächliche Nutzung der Mietsache begründet für sich allein kein Mietverhältnis.
Auch kann ein gescheiterter oder (noch) nicht zustande gekommener Mietvertrag nicht ohne Weiteres in ein vertragliches entgeltliches Nutzungsverhältnis besonderer Art umgedeutet werde.
LG Karlsruhe, 08.09.2020 - Az: 9 S 71/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...