Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.291 Anfragen

Nutzungsvorteile sind bei Fahrzeugrücknahme im Dieselskandal anzurechnen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!
Trotz der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung sind die gezogenen Nutzungsvorteile im Wege der Vorteilsausgleichung solange anzurechnen, bis der Schädiger sich entweder im Annahmeverzug befindet oder verklagt ist. Nach diesen Zeitpunkten kommt eine Vorteilsausgleichung nicht mehr in Betracht, da der Vorteilsausgleichung die unbillige Entlastung des Schädigers entgegensteht.

Das Unterlassen von Ermittlungen dazu, ob das streitgegenständliche Fahrzeug als objektive Mindestvoraussetzung konkret von den im Jahre 2015 aus der Presse bekannten Abgasmanipulationen betroffen war, ist angesichts der Gesamtumstände nicht als grob fahrlässig einzustufen.

Es stellt keinen Missbrauch der Musterfeststellungsklage dar, wenn sich ein Geschädigter zunächst der Musterfeststellungsklage anschließt und sich dann aufgrund geänderter Bedingungen wieder abmeldet. Dieser Geschädigte kann sich auf die Hemmungswirkung des § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB berufen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Käufer hatte im Jahr 2009 einen vom Dieselskandal betroffenen Neuwagen erworben. Der Käufer sah sich vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und forderte erfolgreich die Erstattung des bezahlten Kaufpreises unter Abzug der gezogenen Nutzungen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw nebst Verzugszinsen. Ebenfalls wurde eine Ersatzpflicht für weitere Schäden vom Gericht festgestellt.

Die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gemäß §§ 826, 31 BGB analog lagen dem Grunde nach vor. Die Volkswagen AG hat dem Käufer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt, indem die Fahrzeuge mit Abschaltevorrichtung in Verkehr gebracht wurden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.291 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant