Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.461 Anfragen

Schadenersatz statt der Leistung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Schadenersatz statt der Leistung nach § 437 Nr. 3 BGB existiert als „beschränkter“ und als „unbeschränkter“ Schadenersatzanspruch.

„Unbeschränkten“ Schadenersatz, d.h. Zurückweisung des Wagens und Geltendmachung des gesamten Schadens, kann der Autokäufer nur geltend machen, wenn der Mangel des Wagens erheblich ist. In den sonstigen Fällen muss vom  Verkäufer nach § 281 Abs. 1 BGB nur der Schaden ersetzt werden, der auf die Mängel des Wagens zurückzuführen ist - hierunter fällt u.a. der mangelbedingte Minderwert -, wobei der Käufer den Wagen behält. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer allerdings in der Regel nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hatte und wenn diese Frist fruchtlos verstreicht.
Stand: 28.10.2017
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant