Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 389.976 Anfragen

Nachbesserung am Wagen: Ersatz für den Nutzungsausfall?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Der einen Gebrauchtwagenhandel ohne angegliederte Fachwerkstatt betreibende Fahrzeugverkäufer ist vor der Weiterveräußerung allenfalls zu einer Untersuchung verpflichtet, die ohne besonderen Aufwand oder gar Demontage des Pkw durchgeführt werden kann. Einen im Rahmen dieser (eingeschränkten) Untersuchung nicht erkennbaren Mangel hat der Gebrauchtwagenverkäufer nicht im Sinne der §§ 280 Abs. 1, 276 Abs. 1 BGB zu vertreten.

Zu weiteren, über diese ohnehin umstrittene eingeschränkte Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers hinausgehenden Maßnahmen war der Verkäufer dem Käufer gegenüber imvorliegenden Fall auch nach dem Inhalt des schriftlichen Kaufvertrages nicht verpflichtet.

Wird ein nicht erkennbarer Fahrzeugmangel vom Kfz-Händler unverzüglich und ordnungsgemäß in einer Fachwerkstatt behoben, so schuldet der Händler keinen Ersatz für den Wegfall der Nutzungszeit während der Reparatur.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Amtsgericht hat die auf Ersatz von Nutzungsausfall für den mit Vertrag vom 15.3.2002 erworbenen Pkw BMW 750i betreffend den Zeitraum 18.6. bis 15.7.2002 sowie weiterer Kosten für die Überprüfung des Fahrzeuges nach erfolgreichem Reparaturabschluss gerichtete Klage zu Recht abgewiesen.

Die in der angefochtenen Entscheidung aufgeworfene Frage, ob dem Käufer eines mangelhaften Gebrauchtfahrzeuges für den Zeitraum, in dem ihm das Fahrzeug wegen eines technischen Mangels und infolge einer anschließend durchgeführten Reparatur nicht zur Verfügung steht, generell keine abstrakt zu berechnende Nutzungsentschädigung gewährt werden kann, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung, da dieser Nutzungsausfall nicht durch eine von dem Kläger zu vertretende Pflichtverletzung im Sinne der §§ 280 Abs. 1, 276 Abs. 1 BGB verursacht worden ist.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.976 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant