Wenn Tattoos bei einem Verkehrsunfall beschädigt werden ...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Anspruch auf Wertersatz für die durch den Unfall beschädigten Tattoos nach §§ 249, 251 BGB besteht nicht. Der Senat geht davon aus, dass ein Tattoo kein selbständig ersatzfähiger Gegenstand ist, sondern ein in die Haut dauerhaft eingebrachter darstellender Körperschmuck.
Die Beschädigung einer solchen nicht ohne Hautschädigung zu entfernende Körperverzierung kann lediglich bei der Bemessung von eventuellen Schmerzensgeldansprüchen nach § 253 Abs. 2 BGB Berücksichtigung finden.
OLG Rostock, 12.07.2018 - Az: 5 U 86/16
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.