Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.150 Anfragen

Konstruktionsfehler Becherhalter: Autohersteller haftet für Fahrzeugschäden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Autohersteller haftet für Schäden an fahrzeugeigenen Bedienelementen, wenn diese konstruktionsbedingt unterhalb von Getränkebecherhaltern angebracht sind und durch überschwappende Flüssigkeit beschädigt werden können. Die fehlerhafte Anordnung von Becherhalter und Bedienteil stellt einen Konstruktionsfehler dar. Ein Eigenverschulden des Fahrzeugnutzers ist in solchen Konstellationen grundsätzlich zu verneinen, sofern dieser nicht in geeigneter Form auf die konkrete Beschädigungsgefahr hingewiesen wurde.

Ein Konstruktionsfehler liegt vor, wenn die Bauweise eines Fahrzeugs dazu führt, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch - also der Nutzung der werkseitig vorgesehenen Becherhalter während der Fahrt - Flüssigkeit auf darunter liegende Bedienelemente gelangen und diese beschädigen kann. Im fahrenden Fahrzeug ist es selbst bei sorgfältiger Handhabung nicht in jedem Fall vermeidbar, dass Flüssigkeit aus einem abgestellten Becher überschwappt. Dieser Umstand ist für den Hersteller bei der Konstruktion vorhersehbar und muss durch geeignete konstruktive Maßnahmen berücksichtigt werden. Entweder sind empfindliche Bedienteile nicht unterhalb von Becherhaltern anzubringen, oder es sind Schutzvorkehrungen zu treffen, die eine Beschädigung durch Flüssigkeit ausschließen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant