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Geschwindigkeitsüberschreitung: Messdatei ist herauszugeben

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist bereits rechtsfehlerhaft, wenn dem Betroffenen die Messdatei im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf entsprechende Anforderung nicht übersandt wurde.

Da sie Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung ist, ist sie - rechtzeitig vor dem Prozess - einem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen.


OLG Oldenburg, 06.05.2015 - Az: 2 Ss (OWi) 65/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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