Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.375 Anfragen

Pflichten beim Überholen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Reicht die Fahrbahn für ein sicheres Zweitüberholen oder - bei Vorhandensein eines stehenden Hindernisses - für ein sicheres Vorbeifahren des einen Kraftfahrers und ein gleichzeitiges Überholen durch einen zweiten Kraftfahrer nicht aus, so hat regelmäßig der Kraftfahrer den Vortritt, der das Hindernis zuerst erreicht.

Das bedeutet freilich nicht, dass er ohne Rücksicht auf ein nachfolgendes Kraftfahrzeug die Überholung oder Vorbeifahrt immer einleiten und durchführen dürfte. Nicht nur auf der Autobahn ist der Kraftfahrer verpflichtet, sich über den rückwärtigen Verkehr zu vergewissern, bevor er zum Überholen die Fahrbahn wechselt.

Nach § 1 StVO kann auch auf anderen Straßen für den Verkehrsteilnehmer, der einen anderen überholen oder zur Vorbeifahrt an einem Hindernis nach links hinüberbiegen will die Pflicht bestehen, sich vorher Gewissheit darüber zu verschaffen, dass kein schnelleres Fahrzeug von rückwärts naht, das durch die beabsichtigte Fahrtveränderung gefährdet wird.

Die Vorbeifahrt ist zurückstellen, wenn nicht sicher ist, dass ein Überholen möglich ist, ohne dass ein herannahenden Verkehrsteilnehmer hierdurch in Gefahr gebracht oder zu erheblich belästigenden Gegenmaßnahmen wie plötzlichem scharfem Bremsen gezwungen wird.


BGH, 22.09.1959 - Az: VI ZR 186/58


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant