Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist auch dann noch zu beachten, wenn nach Fahrtbeginn eine Fahrtpause in einer Stichstraße eingelegt wird und der Fahrer dann in gleicher Fahrtrichtung weiterfährt.
Der Fahrer muss bei Wiedereinfahren auf die Straße, die er bereits zuvor entlang gekommen war, damit rechnen, dass die bereits zuvor angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit auch weiterhin bestehen werde.
Der Fahrer muss bei Wiedereinfahren auf die Straße, die er bereits zuvor entlang gekommen war, damit rechnen, dass die bereits zuvor angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit auch weiterhin bestehen werde.
AG Dortmund, 04.07.2017 - Az: 729 OWi 265 Js 968/17 - 173/17
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


