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Bundesstraße: Gelten hier Besonderheiten?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 11 Minuten

Mit mehreren zehntausend Kilometern Gesamtlänge ist die Bundesstraße eine der prägenden Größen im deutschen Straßennetz. Im Alltag wird sie oft als bloße Alternative zur Autobahn wahrgenommen, dabei folgt sie einem eigenständigen Rechtsrahmen mit eigenen Regeln für Geschwindigkeit, Zugang, Mautpflicht und Baulast.

Was ist eine Bundesstraße?

Eine Bundesstraße ist eine Fernstraße des Bundes im Sinne des § 1 FStrG. Sie dient vor allem dem überregionalen Verkehr und verbindet Städte, Regionen und wirtschaftliche Knotenpunkte. Anders als die Autobahn ist die Bundesstraße kein reiner Schnellverkehrsraum. Sie bleibt offen für verschiedene Verkehrsformen und verläuft häufig durch Ortschaften oder dicht besiedelte Räume. Maßgeblich für die Nutzung sind die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die je nach Abschnitt unterschiedlich zur Anwendung kommen.

Für die Einordnung als Bundesstraße ist weder die Optik noch der bauliche Aufbau entscheidend. Eine breit ausgebaute Strecke mit Mittelstreifen kann wie eine Autobahn wirken und dennoch Bundesstraße bleiben. Umgekehrt kann eine schmale Ortsdurchfahrt denselben Status haben. Die Bundesstraße ist damit keine einheitliche Bauform, sondern eine verwaltungsrechtliche Kategorie innerhalb des Bundesfernstraßenrechts.

Kennzeichnung und Nummerierung

Bundesstraßen sind durch das Verkehrszeichen 401 kenntlich gemacht - ein gelbes Schild mit schwarz umrandeter zwei- bis dreistelliger Ziffer und dem Kürzel „B". Die Grundlage für dieses Verkehrszeichen findet sich in Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO. Die Nummerierung erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Wegen des charakteristischen gelben Schilds werden mehrspurig ausgebaute Abschnitte umgangssprachlich mitunter als „gelbe Autobahn" bezeichnet.

Geschwindigkeit auf der Bundesstraße

Die zulässige Geschwindigkeit auf einer Bundesstraße ergibt sich nicht aus dem Straßenstatus selbst, sondern aus den allgemeinen Regeln der StVO und der konkreten Beschilderung vor Ort. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind für Pkw grundsätzlich 100 km/h zulässig.

Für Lkw gelten strengere Grenzen. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen außerorts in der Regel höchstens 80 km/h fahren. Für schwerere Lkw über 7,5 Tonnen gilt eine Begrenzung auf 60 km/h.

Fahrzeugtyp Höchstgeschwindigkeit außerorts
Pkw bis 3,5 t 100 km/h
Pkw mit Anhänger 80 km/h
Lkw bis 7,5 t 80 km/h
Lkw über 7,5 t 60 km/h
Diese Grundwerte können durch Beschilderung jederzeit abgeändert werden, etwa bei Baustellen, gefährlichen Kurven, in Ortsnähe oder bei erhöhter Unfallgefahr. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen oder starkem Regen gilt nach § 3 Abs. 1 StVO das Gebot der angepassten Geschwindigkeit - unabhängig davon, was das Schild erlaubt.

Autobahnähnlich ausgebaut - aber keine Autobahn

Manche Abschnitte einer Bundesstraße verfügen über getrennte Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung. Auf solchen autobahnähnlichen Strecken gilt für Pkw keine starre Höchstgeschwindigkeit, aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Der optische Eindruck täuscht dabei leicht: Die Bundesstraße bleibt Bundesstraße - mit allen daraus folgenden Konsequenzen für Zugang und Tempolimits. Für Lkw ändert sich auch auf diesen Abschnitten nichts: Es bleibt bei 80 km/h (bis 7,5 t) bzw. 60 km/h (über 7,5 t).

Kraftfahrstraße als Sonderfall

Eine eigenständige Kategorie bilden Abschnitte, die als Kraftfahrstraße ausgewiesen sind. Dort dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge fahren, die bauartbedingt eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen können. Diese Regelung stellt eine Zugangsvoraussetzung dar und keine Mindestgeschwindigkeit, die im laufenden Betrieb dauerhaft einzuhalten wäre.

Dürfen Fahrradfahrer auf einer Bundesstraße fahren?

Bundesstraßen sind - anders als Autobahnen - nicht generell für den Radverkehr gesperrt. Solange ein Abschnitt nicht ausdrücklich als Kraftfahrstraße oder Schnellstraße ausgeschildert ist, dürfen Fahrradfahrer die Strecke nutzen. Auf als Kraftfahrstraße ausgewiesenen Abschnitten ist die Nutzung mit dem Fahrrad verboten und mit einem Bußgeld bewehrt.

Mautpflicht auf der Bundesstraße

Für Pkw besteht auf Bundesstraßen keine Mautpflicht. Für schwere Nutzfahrzeuge gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Seit dem 1. Juli 2024 wurde die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen ausgeweitet - davon sind damit auch kleinere Lkw und Transporter dieser Gewichtsklasse erfasst.

Widmung und Entwidmung

Eine Straße erhält ihren Status als Bundesstraße erst durch einen formellen Verwaltungsakt, die sogenannte Widmung. Durch sie entstehen Nutzungsrechte sowie die Pflicht zur Beachtung der geltenden Verkehrsregeln. Gleichzeitig ergeben sich daraus besondere Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen und Beschilderung entlang des Streckenverlaufs.

Verliert eine Strecke ihre Bedeutung für das überregionale Verkehrsnetz, kann dieser Status durch Entwidmung wieder aufgehoben werden. § 2 Abs. 4 FStrG verpflichtet sogar zur Herabstufung oder Aufgabe, wenn die überregionale Verkehrsbedeutung einer Bundesstraße durch eine parallel verlaufende Autobahn entfallen ist. Änderungen am Verlauf bedürfen eines eigenen Verwaltungsverfahrens.

Baulast, Verwaltung und Finanzierung

Die Bundesstraße gehört dem Bund. Die Straßenbaulast liegt damit grundsätzlich bei der Bundesrepublik Deutschland, geregelt in § 5 FStrG. In der Praxis wird dieses System jedoch föderal umgesetzt: Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb übernehmen überwiegend die Bundesländer im Auftrag des Bundes. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg liegt die Verwaltung unmittelbar beim Bund.

Innerhalb von Ortsdurchfahrten regelt § 5 FStrG die Baulastverteilung. In größeren Städten kann die Verantwortung für bestimmte Abschnitte auf die jeweilige Kommune übergehen. Baumaßnahmen müssen Belange des Umwelt-, Natur- und Denkmalschutzes beachten; größere Projekte unterliegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Anlieger einer Bundesstraße haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Zufahrt zu ihren Grundstücken. Dieses Recht ist jedoch stets mit dem öffentlichen Interesse am sicheren Straßenverkehr abzuwägen. Ein genereller Anspruch auf direkte Anbindung privater Flächen an das Bundesstraßennetz besteht nicht; Anschlussmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Planfeststellungsverfahren ab.

Bußgelder bei Verstößen auf der Bundesstraße

Verstöße gegen Verkehrsregeln auf der Bundesstraße werden nach den allgemeinen Vorgaben der StVO und dem Bußgeldkatalog geahndet. Neben Geschwindigkeitsverstößen sieht der Katalog u.a. folgende Sanktionen für Verstöße beim Überholen vor:

Verstoß beim Überholen Bußgeld Punkte
Seitenabstand nicht eingehalten 30 € -
Geschwindigkeit beim Überholen erhöht 30 € -
Nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 € 1 Punkt
Außerorts auf der rechten Spur überholt 100 € 1 Punkt
Außerorts überholt, mit Sachbeschädigung 145 € 1 Punkt
Mit dem Fahrrad auf einer Kraftfahrstraße gefahren 10 € -
Für Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die folgende Staffelung:

Überschreitung außerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 € - -
11-15 km/h 40 € - -
16-20 km/h 60 € - -
21-25 km/h 100 € 1 -
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat*
31-40 km/h 260 € 2 1 Monat*
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat
51-60 km/h 480 € 2 1 Monat
61-70 km/h 600 € 2 2 Monate
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate
*Ein Fahrverbot droht, wenn innerhalb von 12 Monaten bereits zweimal eine Überschreitung von 26 km/h oder mehr festgestellt wurde. Zzgl. Abwicklungsgebühr je nach Behörde. Die genannten Beträge entsprechen dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs.
Stand: 11.05.2026
Feedback zu diesem Tipp
Eine Kraftfahrstraße ist ein besonders ausgeschilderter Abschnitt einer Bundesstraße, auf dem ausschließlich Kraftfahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Fahrräder und andere langsame Fahrzeuge sind dort nicht zugelassen. Nicht jede Bundesstraße ist automatisch eine Kraftfahrstraße - dies ergibt sich allein aus der Beschilderung vor Ort.
Für Pkw gilt außerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Für Lkw bis 7,5 Tonnen sind es 80 km/h, für Lkw über 7,5 Tonnen 60 km/h. Auf autobahnähnlich ausgebauten Abschnitten mit getrennten Richtungsfahrbahnen gilt für Pkw keine Höchstgeschwindigkeit, aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Für Lkw bleibt es auch dort bei den genannten Grenzen.
Die Straßenbaulast liegt grundsätzlich beim Bund (§ 5 FStrG). In der Praxis übernehmen die Bundesländer Planung, Bau und Erhaltung im Auftrag des Bundes. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg verwaltet der Bund die Bundesstraßen unmittelbar selbst. In größeren Städten kann die Baulast für Ortsdurchfahrten auch auf die jeweilige Kommune übergehen.
Für Pkw besteht auf Bundesstraßen keine Mautpflicht. Für schwere Nutzfahrzeuge gilt seit dem 1. Juli 2024 die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Die Mautpflicht wurde auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen ausgeweitet und betrifft damit auch kleinere Lkw und Transporter.
Ja, grundsätzlich dürfen Fahrradfahrer Bundesstraßen nutzen, solange der Abschnitt nicht als Kraftfahrstraße oder Schnellstraße ausgeschildert ist. Auf als Kraftfahrstraße ausgewiesenen Abschnitten ist die Nutzung mit dem Fahrrad verboten und bußgeldbewehrt.
Durch die Widmung, einen formellen Verwaltungsakt, erhält eine Straße den Status einer Bundesstraße. Damit entstehen Nutzungsrechte und Verkehrspflichten. Verliert eine Strecke ihre überregionale Bedeutung, kann sie durch Entwidmung wieder aus diesem Status entlassen werden. Gemäß § 2 Abs. 4 FStrG besteht bei Bedeutungsverlust durch eine parallele Autobahn sogar eine Pflicht zur Herabstufung.
Die Bundesstraße dient dem überregionalen Verkehr und liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Die Landstraße (in Bayern und Sachsen: Staatsstraße) ist dem jeweiligen Bundesland unterstellt und verbindet Ortschaften innerhalb eines Landes. Die Kreisstraße liegt in der Zuständigkeit des Landkreises und dient dem lokalen Verkehr. Alle drei Straßentypen unterliegen der StVO, unterscheiden sich aber in Zuständigkeit, Finanzierung und Kennzeichnung grundlegend.
Theresia DonathAlexandra KlimatosPatrizia Klein

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