Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!Im vorliegenden Fall ging es um einen gebrauchten Audi A4 mit manipulierter Abgassoftware, welcher (teilweise) fremdfinanziert wurde.
Dem Käufer ist nach Ansicht des Gerichts ein Schaden entstanden, der auf ein Fehlverhalten der Volkswagen AG zurückzuführen ist. Das Fehlverhalten von VW ist als sittenwidrig einzustufen.
VW muss sich das Wissen seiner Repräsentanten im Zusammenhang mit der Haftung nach § 826 zurechnen lassen. Das Verhalten der Repräsentanten war auch vorsätzlich. VW hat im Streitfall die Kenntnis seiner Repräsentanten nicht ausreichend bestritten und damit seiner sekundären Darlegungslast nicht genügt.
Vom Schaden abzuziehen war ein Nutzungsersatz - vorliegend für eine Nutzung von 300.000 km. Der Schadenersatz war mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Da das Fahrzeug teilweise fremdfinanziert wurde wurden diese Kosten ebenfalls berücksichtigt und Zinsen in Höhe von 4% seit Erwerb gemäß § 849 BGB zugesprochen.
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.