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Verkehrsverstoß mit Firmenfahrzeug - Fahrtenbuchauflage

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde von einem Mitarbeiter mit einem Firmenfahrzeug ein Verkehrsverstoß begangen, trifft den Fahrzeughalter eine Mitwirkungspflicht, den verantwortlichen Fahrer so zeitnah zu benennen, dass die Behörde noch weitere Maßnahmen zur Tataufklärung ergreifen kann.

Benennt der Fahrzeughalter den Fahrer nicht oder zu spät, kann der Firma die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. An weitere Aufklärungsmaßnahmen sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je weniger Zeit der Behörde für die Feststellung des Fahrzeugführers vor der Verfolgungsverjährung bleibt.

Der Halter des Dienstwagens muss sich die Nichtmitwirkung seiner Mitarbeiter bei der Fahrerermittlung zurechnen lassen.


OVG Sachsen, 24.10.2017 - Az: 3 A 37/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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