Im zu entscheidenden Fall musste Volkswagen dem Käufer eines VW Touran 1,6l TDI DPF BlueMotion Technology Cup Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen. Der Fahrzeugkäufer wollte ein umweltfreundliches Fahrzeug erwerben.
Das Gericht lies das Bestreiten mit Nichtwissen - nach dem derzeitigen Ermittlungsstand habe der Vorstand nach Angaben des beklagten Konzerns von dem Einbau der Software keine Kenntnis gehabt - nicht gelten.
Das Gericht lies das Bestreiten mit Nichtwissen - nach dem derzeitigen Ermittlungsstand habe der Vorstand nach Angaben des beklagten Konzerns von dem Einbau der Software keine Kenntnis gehabt - nicht gelten.
LG Offenburg, 09.04.2019 - Az: 3 O 508/18
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