Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.407 Anfragen

Kokainkonsum - zwingender Entzug der Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz - StVG - i.V.m. § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Ungeeignet ist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV insbesondere, wer Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 zur FeV aufweist. Gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 ist die Eignung oder bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu verneinen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes - BtMG - einnimmt.

Der Kokainkonsum ist im vorliegenden Fall forensisch nachgewiesen. Danach konnten im Blut-Serum des Antragstellers ca. 53 µg/l Benzoylecgonin (Cocain-Metabolit) festgestellt werden und eine zurückliegende Aufnahme des Betäubungsmittels Kokain belegt werden. Soweit der Antragsteller nunmehr die Richtigkeit der Urinprobe bestreitet, ändert dies nichts. Er hat sich bei der Verkehrskontrolle gegenüber der Polizei nach erfolgter Belehrung eingelassen, dass er „am Freitag zwei Nasen genommen“ habe. Dass der eingeräumte Kokainkonsum nicht durch einen entsprechenden Nachweis von Kokain selbst im Blut bestätigt wurde, stellt den Kokainkonsum auch angesichts der gegenüber den Polizeibeamten abgegebenen Erklärung nicht in Frage. Denn der vom Antragsteller angegebene letzte Konsum lag ca. zwei Tage zurück, so dass wegen der maßgeblichen Abbauzeit für die Substanz Kokain zum Zeitpunkt der Blutuntersuchung ein Nachweis nicht mehr möglich war.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant