Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.228 Anfragen

Kein qualifizierter Rotlichtverstoß auf Basis bloßer Zeitschätzung eines Polizisten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Beruht der Vorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes allein auf einer freien, gefühlsmäßigen Zeitschätzung eines Polizeibeamten, genügt dies den Anforderungen an eine tragfähige Beweiswürdigung nicht - eine Verurteilung auf dieser Grundlage hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß im Sinne von § 37 Abs. 2 StVO i.V.m. Nr. 132.2 Bußgeldkatalog liegt vor, wenn das Rotlichtsignal im maßgebenden Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde andauerte. Diese Fallgruppe ist von besonderer praktischer Bedeutung, weil an sie erheblich schärfere Rechtsfolgen geknüpft sind als an den einfachen Rotlichtverstoß - insbesondere die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots sowie ein erhöhtes Bußgeld. Die erheblichen Auswirkungen im Rechtsfolgenausspruch verlangen daher, dass die Feststellung einer Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde vom Tatrichter nachvollziehbar und auf tragfähiger Tatsachengrundlage hergeleitet wird.

Zeitschätzungen sind wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet. Freie Schätzungen aufgrund bloß gefühlsmäßiger Erfassung der verstrichenen Zeit sind zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich daher ungeeignet. Es bedarf vielmehr tatsächlicher Anhaltspunkte, die eine Überprüfung der Schätzung auf ihre Zulässigkeit ermöglichen. Solche Anhaltspunkte können etwa sein: die konkrete Zählweise beim Mitzählen, die Geschwindigkeit des Betroffenen und seine Entfernung von der Ampelanlage im Zeitpunkt des Lichtwechsels auf Rot oder zumindest die Beschreibung eines während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgangs, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Köln, 07.09.2004 - Az: 8 Ss OWi 12/04

ECLI:DE:OLGK:2004:0907.8SS.OWI12.04.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant