Kommt es zu einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger und einem Pkw, ohne dass dem Fahrzeugführer ein unfallursächliches Verschulden nachgewiesen werden kann, so kann den Fußgänger nach § 9 StVG iVm § 254 Abs. 1 BGB die Alleinhaftung treffen, wenn er die Fahrbahn betreten hat, ohne überhaupt auf den Pkw zu achten, obwohl dieser für ihn rechtzeitig erkennbar war und in dessen hinteren Bereich förmlich hineinlief.
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OLG München, 10.11.2017 - Az: 10 U 491/17
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