Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Fristberechnung und Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit prüft und berücksichtigt das mit der Sache befasste Gericht von Amts wegen.

Ist eine Ordnungswidrigkeit verjährt, bleibt kein Raum für die Prüfung, ob sich der Betroffene wegen Rechtsmissbrauchs auf die Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung des gegen ihn ergangenen Bußgeldbescheides berufen darf, da die Verjährung im Bußgeldverfahren nicht der Dispositionsfreiheit des Betroffenen unterliegt.

Die Verjährung führt zur Einstellung des Verfahrens wegen des Verfolgungs- und Prozesshindernisses der Verfolgungsverjährung gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG, 206a Abs. 1 StPO.


OLG Stuttgart, 10.01.2017 - Az: 1 Ss 732/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant