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Kollision eines Pkw mit einem die Straße an einem Fußgängerüberweg überquerenden, dunkel gekleideten Fußgänger

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer als Fußgänger ordnungsgemäß, d.h. entsprechend den Vorgaben des § 25 Abs. 3 StVO, eine Straße überquert, muss sich auch bei schwierigen Sichtbedingungen aufgrund der dunklen Farbe seiner Kleidung kein Mitverschulden wegen selbstgefährdenden Verhaltens anrechnen lassen. Alles andere würde nicht nur der Rechtsordnung widersprechen, sondern auch der Lebenswirklichkeit.


OLG München, 30.06.2017 - Az: 10 U 4244/16


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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