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Schadensersatz wegen eines Fahrzeugschadens durch eine Waschanlage

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betreiber einer SB-Portalwaschanlage muss mit einem falschen Positionieren eines Fahrzeugs durch einen Benutzer rechnen und dem durch entsprechende Ausgestaltung des Anlagenbetriebes Rechnung tragen.

Fehlt ein klarer Hinweis auf das Fehlen einer Kontrolleinrichtung für die richtige Querausrichtung des Fahrzeugs kann bei dessen Beschädigung durch Starten des Waschvorgangs den Betreiber eine Haftung - unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Benutzers - von 1/3 treffen.

Grundsätzlich bildet ein vorgerichtlich eingeholtes Gutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen über die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten für das Gericht eine sachgerechte Grundlage zur Schätzung. Dem Schädiger bleibt es aber unbenommen, durch substantiierte Einwände die Annahmen des Sachverständigen in Zweifel zu ziehen und ein Gerichtsgutachten zu beantragen.


LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2017 - Az: 2 O 8988/16


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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