Ein Gespräch der Kaufvertragsparteien im Zuge der Vertragsanbahnung über die steuerliche Einordnung eines Fahrzeuges (hier: Pickup) als Pkw oder Lkw begründet nicht ohne weiteres eine Beschaffenheitsvereinbarung. Sie ist jedoch anzunehmen, wenn der Kaufinteressent angesichts divergierender Angaben zu der zulassungs- und steuerrechtlichen Einordnung in den ihm überlassenen schriftlichen Unterlagen die steuerliche Einordnung beim Verkäufer - auf den das Fahrzeug zuvor als Vorführwagen zugelassen war - erfragt und dieser erklärt, das Fahrzeug werden als Lkw besteuert in Höhe von ca. 172 - 176 €.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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