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Beschaffenheitsvereinbarung über die steuerliche Einordnung eines Pickup als Pkw oder Lkw

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Gespräch der Kaufvertragsparteien im Zuge der Vertragsanbahnung über die steuerliche Einordnung eines Fahrzeuges (hier: Pickup) als Pkw oder Lkw begründet nicht ohne weiteres eine Beschaffenheitsvereinbarung. Sie ist jedoch anzunehmen, wenn der Kaufinteressent angesichts divergierender Angaben zu der zulassungs- und steuerrechtlichen Einordnung in den ihm überlassenen schriftlichen Unterlagen die steuerliche Einordnung beim Verkäufer - auf den das Fahrzeug zuvor als Vorführwagen zugelassen war - erfragt und dieser erklärt, das Fahrzeug werden als Lkw besteuert in Höhe von ca. 172 - 176 €.

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OLG Koblenz, 28.09.2016 - Az: 10 U 53/16

ECLI:DE:OLGKOBL:2016:0928.10U53.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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