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Beschaffenheitsvereinbarung über die steuerliche Einordnung eines Pickup als Pkw oder Lkw

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Gespräch der Kaufvertragsparteien im Zuge der Vertragsanbahnung über die steuerliche Einordnung eines Fahrzeuges (hier: Pickup) als Pkw oder Lkw begründet nicht ohne weiteres eine Beschaffenheitsvereinbarung. Sie ist jedoch anzunehmen, wenn der Kaufinteressent angesichts divergierender Angaben zu der zulassungs- und steuerrechtlichen Einordnung in den ihm überlassenen schriftlichen Unterlagen die steuerliche Einordnung beim Verkäufer - auf den das Fahrzeug zuvor als Vorführwagen zugelassen war - erfragt und dieser erklärt, das Fahrzeug werden als Lkw besteuert in Höhe von ca. 172 - 176 €.

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