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Zeitgleiches Erreichen eines Kreisverkehrs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei einem Unfall im Kreisverkehr, der dadurch verursacht wurde, dass ein Verkehrsteilnehmer die Mittelinsel überfährt, so trifft diesen zumindest ein Mitverschulden, da er gegen eine Schutznorm zugunsten des einmündenden Verkehrs verstößt.

Sofern ein Verkehrsteilnehmer mit unverminderter Geschwindigkeit in den Kreisverkehr einfährt, obwohl das andere beteiligte Fahrzeug den Kreisverkehr zeitgleich erreicht hat, so trifft den mit unverminderter Geschwindigkeit Einfahrenden die Alleinhaftung, da ein Verstoß gegen die allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 1 II StVO vorliegt.

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OLG Düsseldorf, 15.09.2016 - Az: I-1 U 195/14

ECLI:DE:OLGD:2016:0915.I1U195.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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