Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.876 Anfragen

Streupflicht einer Gemeinde im Straßeneinmündungsbereich

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Räum- und Streupflicht zum Schutz der Fußgänger umfasst nicht die Fahrbahn - auch nicht im Straßeneinmündungsbereich. Lediglich die Fußgängerwege und die belebten, über die Straße führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege müssen bestreut werden.

Stürzt ein Fußgänger beim Überqueren der Straße wegen Glatteis auf der Fahrbahn, so haftet die Gemeinde nicht.


OLG Frankfurt, 24.09.1987 - Az: 1 U 138/86

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant