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Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Lässt sich der Betroffene bei dem Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung dahin ein, er habe wahrscheinlich die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen, so dass es sich um ein Augenblicksversagen gehandelt habe, muss der Tatrichter die Art und Weise der Beschilderung feststellen und sodann erörtern, ob von einem "Augenblicksversagen" des Betroffenen ausgegangen werden kann oder ob das Nichtwahrnehmen der Beschilderung grob pflichtwidrig war und zur Anordnung eines Fahrverbots führen kann.


OLG Jena, 16.11.2016 - Az: 1 OLG 121 SsBs 50/16

ECLI:DE:OLGTH:2016:1116.1OLG121SSBS50.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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