Lkw-Fahrer muss vor Bremsanlage vor Fahrtantritt überprüfen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 StVO ist der Fahrzeugführer für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich. Er hat sich jeweils vor Fahrtantritt im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren davon zu überzeugen.
Da die Funktionsfähigkeit der Bremsanlage von enormer Wichtigkeit für die Verkehrssicherheit ist, bestehen insoweit strenge Anforderungen an die Prüfpflicht des Fahrers.
Der Führer eines Lastkraftwagens ist grundsätzlich vor Antritt der Fahrt verpflichtet, die Bremsanlage durch Bremsproben zu überprüfen (OLG Düsseldorf, 28.01.2014 - Az: 3 RBs 11/14).
Sind die Anforderungen an die Prüfung der Bremsanlage pflichtwidrig unterlassen worden, kann der Vorwurf der Fahrlässigkeit erhoben werden.
OLG Jena, 01.06.2016 - Az: 2 OLG 181 SsBs 27/16
ECLI:DE:OLGTH:2016:0601.2OLG181SSBS27.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...