Ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist abzulehnen, wenn die beabsichtigte Rechtsverteidigung nach dem Stand der Beweisaufnahme keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Steht aufgrund eines gerichtlich eingeholten Abstammungsgutachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass der Antragsgegner der leibliche Vater des Kindes ist, und scheidet ein naher Verwandter als Vater aus, ist die Vaterschaft bewiesen.
Steht aufgrund eines gerichtlich eingeholten Abstammungsgutachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass der Antragsgegner der leibliche Vater des Kindes ist, und scheidet ein naher Verwandter als Vater aus, ist die Vaterschaft bewiesen.
OLG Jena, 08.07.2025 - Az: 1 WF 112/25
ECLI:DE:OLGTH:2025:0708.1WF112.25.00
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