Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.134 Anfragen
Teures Parken vor statt in der eigenen Garage
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Das LG Magdeburg hat einer Frau, deren PKW vor der eigenen Garage geparkt gewesen ist und dort gestohlen wurde, nur 70% ihres gegenüber der Kaskoversicherung geltend gemachten Schadens zugesprochen.
Das Gericht hat eine Pflichtverletzung der Klägerin darin gesehen, dass der 5er BMW, anders als im Versicherungsvertrag vereinbart, nicht während der Nacht in der Garage geparkt wurde. Hierdurch habe sich das Diebstahlsrisiko erhöht. Der Klägerin hat gerade einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, bei dem sie als "Garagenparkerin" eine geringere Versicherungsprämie zahlen musste, da hierdurch das Diebstahlsrisiko minimiert wird.
Im Ergebnis muss die Klägerin daher knapp 6.000 € des ihr entstandenen Schadens selbst tragen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg (Az: 4 U 117/18) eingelegt.
LG Magdeburg, 11.09.2018 - Az: 11 O 217/18
Quelle: PM des LG Magdeburg
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .